Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen von Angebot/Rechnung sind alle gültigen SIA-Normen, insbesondere SIA 118/253/753. Weitere Grundlagen sind alle Merkblätter der ISP (Interessengemeinschaft der Schweiz. Parkett-Industrie), insbesondere das Parkett-ABC.
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eilsendungen und Sonderfahrten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Unternehmer kann die Rechnung zum vereinbarten Liefertermin stellen. Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Vertragsauflösung, Zurückhaltung des Auftragspreises oder zu weiteren Entschädigungen. Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern dieser eine Lieferverzögerung verschuldet hat. Abrufbestellungen sind rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor Lieferung abzurufen, sonst kann der Unternehmer den Liefertermin (Ausführung der Arbeit) nicht gewährleisten.
Rücksendungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers. Vorarbeiten am Untergrund, welche für eine fachgerechte Verlegung nötig sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Unternehmer übernimmt keine Garantie für die bauseitige Unterlage. Nicht voraussehbare Mehrkosten, die sich bei Verlege- oder Montagearbeiten ergeben, müssen vom Besteller übernommen werden. Das Aufheizen des Unterlagsbodens ist gemäss SIA 251/1 mit einem Heizprotokoll zu dokumentieren. Für mangelhaftes Vorheizen übernimmt der Unternehmer keine Garantie.
Verlege- und Montagearbeiten werden vom Unternehmer fachgerecht ausgeführt. Für Schäden am Untergrund übernimmt der Unternehmer keine Haftung. Bei lose oder auf Klebband verlegten Belägen übernimmt der Unternehmer keine Garantie für die Massbeständigkeit. Werden die Masse vom Besteller geliefert, so übernimmt er auch das daraus entstehende Risiko.
Die zu verlegende Fläche soll frei von Möbelstücken sein. Für Schäden beim Ein- oder Ausräumen oder Verschieben von Möbeln und anderen Gegenständen übernimmt der Unternehmer keine Haftung. Mängelrügen (Garantieansprüche) sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware unter genauer Bezeichnung der Mängel durch eingeschriebenen Brief anzubringen.
Branchenübliche Abweichungen im Farbton, der Qualität oder Struktur bilden keinen Grund zu Beanstandungen. Bei Velours-Teppichen ist im Gebrauch eine gewisse Schattenbildung (Shading) möglich. Diese ist unbeeinflussbar und kann nicht beanstandet werden.
Bei Parkett gilt: Unregelmässigkeiten in der Holzstruktur, insbesondere Farbunterschiede, sind bei diesem Naturprodukt normal und stellen keinen Mangel dar bzw. geben keinen Anspruch auf Ersatzlieferung. Auftretende Rissbildungen sind im Erscheinungsbild der Tropenhölzer möglich, mit geringem Splintanteil muss gerechnet werden. Die Räuchereiche ist vom Holz als Rohstoff geprägt. Somit ergeben sich naturbedingte Farbabweichungen und Unregelmässigkeiten, die sich mit der Zeit ausgleichen können.
Die Geltendmachung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Über eine allfällige Minderung oder Ersatzlieferung entscheidet der Unternehmer. Wandelung ist ausgeschlossen. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Bestellers mit den Forderungen des Unternehmers ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen, wenn nicht anders vereinbart rein netto bei Bestellung oder Lieferung. Bei Aufträgen von mehr als Fr. 8‘000.00 bezahlt der Besteller die erste Hälfte der gesamten Werkvertragssumme bei Bestellung, und die zweite Hälfte nach Vollendung der Verlegearbeiten. Dies gilt auch bei Sonderanfertigungen, unabhängig von der Höhe der Werkvertragssumme. Treten mehrere Personen als Besteller auf, haften sie für die Erfüllung dieses Vertrages solidarisch.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Werkvertragspreises nebst allfälligen Kosten und Zinsen bleiben die im Vertrag aufgeführten Waren Eigentum des Unternehmers, der berechtigt ist, gegebenenfalls einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Unternehmers.